Transparenzhinweis

Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.

Bild der Frontansicht der Heinrich-von-Kleist-Oberschule Lichtenstein im Sommer.
Bild der Sporthalle der Heinrich-von-Kleist-Oberschule Lichtenstein im Sommer.

© Sebastian Schmidt [Bild erstellt mit Midjourney, einem AI-basierten Bildgenerator]